Allgemeine Geschäfts­bedingungen

BTG Elektronik GmbH & Co. KG


1. Allgemeines

1.1 Diese Bedingungen gelten, soweit die Vertragspartner nichts Abweichendes schriftlich vereinbart haben. Abweichende Bedingungen des Bestellers sowie Ergänzungen sind für uns nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.

1.2 Mit Erteilung des Auftrages oder mit der Annahme der Lieferung erkennt der Besteller unsere Bedingungen an.

2. Preise und Zahlungen

2.1 Unsere angegebenen Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Werk zzgl. Der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2.2 Falls nicht anderweitig schriftlich vereinbart, stellen wir Kosten für Verpackung, Fracht und Porti gesondert in Rechnung. Verpackung wird nicht zurückgenommen.

2.3 Unsere Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich eine Befristung angegeben ist. Wir behalten uns vor, bestätigte Preise zu verändern und neu zu vereinbaren, sofern sich die preisbestimmenden Faktoren gegenüber denen bei Vertragsabschluss wesentlich geändert haben.

2.4 Falls nicht anders vereinbart, sind unserer Rechnungen zahlbar 30 Tage nach Rechnungsdatum netto. Die Zahlung mit Schecks oder Wechseln ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung möglich. Eine solche Zahlung gilt erst nach Einlösung des Schecks oder Wechsels als erfolgt. Die Diskont- und Finanzierungskosten trägt in diesem Fall der Besteller.

2.5 Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsfrist berechnen wir ab dem Fälligkeitszeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, ohne das es einer besonderen Inverzugsetzung bedarf.

3. Aufträge

3.1 Aufträge gelten erst als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.

3.2 Mehr- und Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Menge sind branchenüblich und berechtigen nicht zu Beanstandungen oder zu Annahmeverweigerungen.

3.3 Über Rahmenaufträge mit Abrufmengen müssen besondere schriftliche Vereinbarungen getroffen werden. Auf Abruf bestellte Mengen werden erst nach ausdrücklicher Terminstellung des Kunden in Fertigung genommen.

3.4 Das Fertigungsmaterial wird jedoch für die gesamte Menge eingekauft und bei Auftragsannullierung, falls nicht anderweitig verwendbar, in Rechnung gestellt.

3.5 Ganz- oder Teilannullierungen können nach Fertigungsbeginn nicht mehr berücksichtigt werden.

4. Korrekturabzüge und Freigabemuster

4.1 Die Begutachtung und Freigabe von Korrekturabzügen, Zeichnungen und Muster entbindet uns von jeder Haftung für nicht beanstandete Fehler.

4.2 Für Fehler, die in der Bestellung, in eingesandten Unterlagen oder durch undeutliche und unvollständige Angaben entstanden sind, wird keine Verantwortung übernommen.

5. Werkzeuge und Vorrichtungen

5.1 Werkzeuge, Schablonen und Druckeinrichtungen werden nur mit Kostenanteil berechnet, sie bleiben unser Eigentum.

6. Lieferzeiten

6.1 Die Lieferzeit wir nach bestem Ermessen angegeben, sie ist unverbindlich.

6.2 Wird die Herstellung oder Lieferung der bestellten Ware durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, für uns unmöglich, gleichgültig, ob die Umstände in unserem ober bei unserem Vorlieferanten eintreten, so sind wir für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkungen von der Lieferpflicht befreit.

6.3 Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.

6.4 Lieferzeitüberschreitungen oder verspätete Lieferung berechtigten den Besteller nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Annahmeverweigerung.

7. Gefahrenübergang

7.1 Jede Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Ware unser Werk verlässt.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung unserer Forderungen aus sämtlichen Lieferungen unser Eigentum. Dieser Eigentumsvorbehalt gilt insbesondere auch nach Verarbeitung der an uns gelieferten Waren. Bei Weiterveräußerung der mit unseren Waren hergestellten Produkten tritt der Besteller sämtliche Forderungen an uns ab. Der Besteller wird ermächtigt, die Ware weiter zu veräußern, soweit dieses im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs notwendig ist. Für den Fall, dass im Verhältnis zwischen Besteller und seinem Kunden ein Abtretungsverbot besteht, wird die Weiterveräußerung ausgeschlossen. Der Besteller wird weiter ermächtigt, die abgetretene Forderung einzuziehen.

8.2 Der Besteller darf die gelieferte Ware sowie die mit unseren Produkten hergestellten Waren bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Besteller uns unverzüglich zu unterrichten.

9. Gewährleistung

9.1 Der Besteller hat etwaige Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen, nach Erhalt der Ware schriftlich oder fernschriftlich anzuzeigen. Unwesentliche oder kleine Mängel an Material, Oberfläche oder Farbe, die durch die Eigenarten der Herstellung bedingt sind, berechtigen nicht zur Reklamation.

9.2 Bei fristgerechten berechtigten Reklamationen steht es uns frei, die gelieferte Ware nachzuarbeiten, Ersatz zu liefern oder entsprechend der Wertminderung der Ware dem Besteller Gutschrift zu erteilen. Weitergehende Ansprüche irgendwelcher Art sind ausgeschlossen.

9.3 Unsere Pflicht zur Reklamationsanerkennung entfällt bei jeder auch nur teilweisen Weiterverarbeitung der gelieferten Ware ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

10.1 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Karlsruhe.

10.2 Ausschließlicher Gerichtsstand sowohl sachlich als auch örtlich ist das Amtsgericht Karlsruhe, unabhängig von der Höhe des Streitwertes.

11. Salvatorische Klausel

11.1 Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit des übrigen Teils der Geschäftsbedingungen durch diese Unwirksamkeit nicht berührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine dem wirtschaftlichen Interesse der Vertragsparteien entsprechenden Regelung im Wege der Ergänzung des Vertrages zu ersetzen.

Stand: Dezember 2017

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